23.07.2020
Rente aufstocken & Abschläge ausgleichen: So geht's
Endlich nicht mehr arbeiten und das tun, worauf Sie Lust haben: Das klingt im ersten Moment verlockend, die finanziellen Folgen des Ruhestands werden aber häufig unterschätzt. So müssen sich einige Rentner im Alter etwas Geld dazuverdienen oder, wenn sie früher als zum offiziellen Rentenbeginn in den Ruhestand gehen möchten, Abschläge auf ihre monatliche Altersrente hinnehmen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Rente aufbessern und eventuelle Rentenabschläge durch die freiwillige Zahlung von Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ausgleichen können.
Zu wenig Rente? So stocken Sie Ihre Rente auf
In Deutschland ist der Anteil von Rentnern, die mit wenig Geld über die Runden kommen müssen, sehr groß. Viele Rentner können ihre monatlichen Festkosten, wie die Miete, Strom oder die Kosten für Lebensmittel, nur mit Mühe aufbringen. Doch es gibt Lösungen: Dank Grundsicherung, freiwilligen Zuzahlungen zur gesetzlichen Rente und einem unbegrenzten Zuverdienst können Sie Ihr Einkommen aufbessern oder staatliche Hilfe beantragen.
1. Mit einem Minijob die Rente aufbessern
Minijobs sind bei Ruheständlern sehr beliebt, denn sie haben neben dem zusätzlichen Einkommen einen großen Vorteil: Der geringe Verdienst ist zwar nicht versicherungspflichtig, Sie können als Rentner aber freiwillig Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen (pro Jahr rund 194 Euro) und damit Ihre monatliche Rente um etwa 5 Euro aufstocken (Stand: März 2024).
2. Nach der Regelaltersgrenze uneingeschränkt hinzuverdienen
Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, gibt es für Sie keine Grenze für den Zuverdienst.
Ausnahmen bestehen lediglich bei der Erwerbsminderungsrente oder Frührente: In diesem Fall dürfen Sie mit Ihrer vorgezogenen Altersrente bis zum offiziellen Rentenbeginn pro Jahr maximal 6.300 Euro / 525 Euro pro Monat brutto hinzuverdienen (Stand: März 2024) – sonst wird Ihre Rente entsprechend gekürzt. Übersteigt Ihr Verdienst diese Marke nicht, bleibt auch Ihre Rente unverändert bestehen.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente und den Bedingungen für einen Nebenjob erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Tipp: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze lohnt sich das Hinzuverdienen doppelt, denn das monatliche Einkommen ist befreit von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung.
3. Den Ruhestand aufschieben
Wenn Sie körperlich und geistig fit sind, müssen Sie nicht mit 67 Jahre in Rente gehen. Jeden Monat, den Sie weiterarbeiten, wächst Ihre zukünftige monatliche Rente um 0,5 Prozent (Stand: März 2024). Nach einem Jahr haben Sie Ihre Rente damit um sechs Prozent aufgebessert. Bei einer Regelaltersrente von 1.500 € wären das bereits 90 € zusätzlich im Monat. Zusätzlich steigt der eigene Rentenanspruch durch die abgeführten Beiträge.
4. Grundsicherung beantragen
Wenn Sie über ein so geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, dass es für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht, können Sie staatliche Unterstützung in Form der Grundsicherung bei der Sozialhilfe beantragen.
Folgende Voraussetzungen bestehen für die Grundsicherung:
- Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht
- Sie leben in Deutschland
- Ihr Einkommen inklusive Rente liegt unter 924 Euro (Stand: März 2024)
- Ihr vorhandenes Vermögen ist bereits aufgebraucht (Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, etc.)
Da sich die Leistungen der Grundsicherung und auch der Erwerbsminderungsrente individuell stark unterscheiden, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei den für Sie zuständigen Trägern der Sozialhilfe. Bei der Sozialhilfe reichen Sie auch den Antrag auf Grundsicherung ein.
Weitere Informationen zur Höhe und Beantragung der Grundsicherung erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
5. Privat fürs Alter vorsorgen & freiwillig aufstocken
Vorsorge ist besser als Nachsorge: Wenn Sie Ihre Rente auch vor Beginn des Rentenalters aufstocken möchten, können Sie mithilfe einer privaten Altersvorsorge vorsorgen. Hier bieten sich für Angestellte unter anderem die Riester-Rente und für Selbstständige die Rürup-Rente an.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seiten zur Riester-Rente und zur Rürup-Rente.
Zusätzlich können Sie Ihre Rente ab dem 50. Lebensjahr freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung aufbessern. Diese freiwillige Aufstockung der Rente kommt auch für Versicherte in Frage, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen möchten.
Vorzeitiger Ruhestand? So gleichen Sie Abschläge aus
Alle, die nach 1963 geboren wurden, erreichen erst mit 67 Jahren den offiziellen Rentenbeginn (Stand: März 2024). Wer nicht so lange arbeiten möchte, muss mit Abschlägen auf den Rentenanspruch rechnen – die monatliche Rente wird also pro Monat um 0,3 Prozent gekürzt. Doch es besteht die Möglichkeit, die drohenden Abschläge durch Extra-Zahlungen an die Rentenversicherung (DRV) auszugleichen.
Leisten Sie die Ausgleichszahlungen in Form von einer Einmalzahlung oder auf mehrere Jahre verteilt komplett, wird Ihre vorzeitige Rente nicht gekürzt. Bezahlen Sie nur einen Teilbetrag der Ausgleichszahlungen, reduziert sich entsprechend die Minderung Ihres Rentenanspruchs.
Wenn Sie es sich doch anders überlegen und trotz der Zahlung des Rentenausgleichs nicht früher in Rente gehen, müssen Sie den Ausgleichsbetrag nicht zurückzahlen, sondern profitieren davon, dass sich die zusätzlich bezahlten Beiträge rentensteigernd auswirken.
Wie hoch die Ausgleichszahlungen sind, steht in einer besonderen Rentenauskunft, die Sie bei der Rentenversicherung anfordern können. Aber generell gilt: Je früher Sie in Rente gehen möchten und je höher Ihre Rente ist, desto teurer werden die Ausgleichszahlungen.
Bei weitergehenden Fragen zur Aufstockung oder Ihrer Rente im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen, die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen oder sich an einen Rentenberater in Ihrer Nähe zu wenden. Einen Rentenberater in Ihrer Nähe finden Sie unter anderem auf der Seite des Bundesverbands der Rentenberater e.V.
Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.