Grundstückskauf: Tipps, Ablauf & Checkliste

Sie möchten ein Haus bauen und haben bereits ein passendes Grundstück ins Auge gefasst? Dann ist der erste wichtige Schritt in Richtung Hausbau bereits getan. Als Nächstes sollten Sie Ihr potentielles Bauland auf Herz und Nieren prüfen und bei Gefallen den Kauf einleiten. Was vor einem solchen Grundstückskauf zu beachten ist und wie der Kauf verläuft, erfahren Sie hier. 

Augen auf beim Grundstückskauf: Das ist zu beachten

Bevor Sie sich dafür entscheiden, ein Grundstück zu kaufen, sollten Sie überprüfen, ob das Bauland wirklich für Ihren Traum vom Haus geeignet ist. Mit den folgenden sieben Tipps sind Sie auf der sicheren Seite.

1. Lernen Sie die Lage des Grundstücks kennen

Wie weit ist das Grundstück von Ihrem Arbeitsplatz entfernt? Ist es gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden? Wie ist die Nachbarschaft? Gibt es eventuell Lärmquellen, wie Bahn- oder Flugzeugverkehr? Weil die Lage eines der wichtigsten Kriterien bei dem Grundstückskauf ist, sollten Sie die Lage des Grundstücks ausgiebig kennenlernen, um diese und viele weitere Fragen zur Lage des Grundstücks vor einem Kauf klären zu können.

2. Berücksichtigen Sie den Erschließungsgrad des Grundstücks

Prüfen Sie vor einem Kauf, ob es auf dem Grundstück bereits Anschlüsse für Strom und Wasser gibt oder das Bauland erst noch erschlossen werden muss. Wenn die Erschließung des Baugrundstücks noch nicht abgeschlossen ist, kommen neben dem Kaufpreis gegebenenfalls zusätzliche Erschließungskosten auf Sie zu, die Sie vor dem Grundstückskauf einplanen sollten.

3. Lassen Sie das Grundstück auf seine Bebaubarkeit prüfen

Holen Sie Informationen darüber ein, ob es sich bei dem Grundstück um ausgewiesenes Bauland handelt, das ohne Einschränkung für den Bau eines Eigenheims geeignet ist. Sollte es sich nicht um Bauland, sondern um Bauerwartungsland ohne Bebauungsplan handeln, könnte sich Ihr Bauvorhaben stark verzögern.

Steht das Grundstück außerdem auf einem Hang oder bestehen andere ungünstige Bodenbeschaffenheiten, wie z.B. ein hoher Grundwasserstand? Dann können weitere ungeplante Kosten auf Sie zukommen. Aus diesem Grund sind Informationen zu den Besonderheiten der Bodenbeschaffenheit für die Planung eines Neubaus essentiell.

4. Besorgen Sie sich den Bebauungsplan

Als künftiger Bauherr haben Sie meist schon eine gewisse Vorstellung von Ihrem Haus. Ob Sie diese uneingeschränkt realisieren können, erfahren Sie, idealerweise unter Einbindung eines Architekten, mithilfe eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Dieser Plan regelt beispielsweise die Art und Farbe des Daches, die Geschossflächenanzahl oder die Firstausrichtung der Häuser in der Nachbarschaft.

5. Werfen Sie mithilfe des Flächennutzungsplans einen Blick in die Zukunft

Nicht nur das Grundstück an sich gilt es zu prüfen, Sie sollten auch die zukünftige Entwicklung des Baugebietes im Blick haben. Ob in der Nähe des Baugrundstücks zukünftig eine Umgehungsstraße geplant, ein Windrad gebaut oder ein neues Gewerbegebiet entsteht, erfahren Sie mit einem Blick in den Flächennutzungsplan.

6. Schließen Sie Altlasten und Chemikalien aus

Werden Grundstücke in guter Lage zu günstigen Preisen angeboten, gibt es oft einen Haken. Manchmal liegt dieser im Boden: Insbesondere Grundstücke mit baufälligen Gebäuden oder Industrieflächen sind hin und wieder mit Chemikalien oder anderen Altlasten verunreinigt. Stellt sich heraus, dass das bei Ihrem Grundstück der Fall ist, müssen Sie es als Eigentümer aufwendig und vor allem teuer sanieren lassen. Holen Sie deshalb im Zweifel Informationen über die Grundstückshistorie sowie ein Bodengutachten ein.

7. Beziehen Sie die Nebenkosten in Ihre Kalkulation ein

Neben dem Kaufpreis kommen bei einem Grundstückskauf weitere Kosten auf Sie zu, die Sie vorab einkalkulieren sollten. So fallen beispielsweise Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Gerichtskosten für den Grundbucheintrag an. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 3 bis 6 Prozent Maklercourtage, Vermessungskosten und Hausanschlusskosten.

Grundstückskauf Schritt für Schritt: Der Ablauf

Das Grundstück hat Ihre Prüfung bestanden? Dann können Sie jetzt, falls erforderlich, die vorab besprochene Finanzierung mit der Bank finalisieren und den Kaufvertrag von einem Notar aufsetzen lassen.

1. Schritt: Die Finanzierung klären

Da Käufer nur in seltenen Fällen den Kaufpreis aus dem Eigenkapital stemmen können, steht als erstes ein Gespräch mit Ihrer Bank zur Finanzierung an, falls Sie das noch nicht getan haben. In diesem Termin legen Sie dem Baufinanzierungsberater die entsprechenden Objektunterlagen vor und klären gemeinsam, wie hoch die Darlehenssumme sein wird sowie welche Baufinanzierung am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Anschließend erhalten Sie eine verbindliche Finanzierungszusage.

2. Schritt: Notartermin

Jeder Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden. Deswegen sollten Sie in Abstimmung mit dem Verkäufer einen Notartermin vereinbaren, sobald Ihnen die Finanzierungszusage der Bank vorliegt. Der Notar erstellt in Ihrem Auftrag den Entwurf des Kaufvertrags, den Sie vor der Vertragsunterzeichnung erhalten. Wenn Sie noch Änderungswünsche haben, können diese jetzt oder auch noch bei der Vertragsunterzeichnung eingearbeitet werden.

3. Schritt: Vertrag unterschreiben

An dem Termin der Vertragsunterzeichnung verliest Ihr Notar den Entwurf des Kaufvertrags. Sind alle Parteien mit den Inhalten einverstanden, wird der Vertrag von Ihnen und dem Verkäufer unterschrieben. Diesen Originalvertrag erhalten Sie anschließend per Post. Zudem nimmt der Notar nun die Vormerkung im Grundbuch vor.

4. Schritt: Darlehenssumme erhalten und Kaufpreis überweisen

Sobald der beurkundete Kaufvertrag vorliegt und der Notar den Kaufpreis fälligstellt, wird die finanzierende Bank die Darlehenssumme bereitstellen und den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen.

5. Schritt: Grunderwerbssteuer

Das Finanzamt wurde vom Notar über den Kaufvertrag informiert und erlässt daraufhin einen entsprechenden Bescheid, in dem der Käufer aufgefordert wird, die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu überweisen. Ist die Zahlung eingegangen, geht eine Unbedenklichkeitserklärung (Beleg über den Geldeingang) an den Notar, die dem Grundbuchamt für die bevorstehende Eigentumsumschreibung vorgelegt wird.

6. Schritt: Eigentümerwechsel im Grundbuch

Mit bereits genannter Eigentumsumschreibung sind Sie nun der offizielle Eigentümer des Grundstücks.

Beim Grundstückskauf kommt es auf die richtige Beratung an!

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Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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