Checkliste Todesfall (PDF): Was im Falle des Falles zu tun ist

Stirbt ein geliebter Angehöriger oder Verwandter, trifft uns ihr Tod häufig unvorbereitet. Neben dem Schock und der Trauer fallen aber leider auch zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, die innerhalb der ersten Tage oder Wochen angegangen werden sollten. Unsere "Checkliste Todesfall" soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, was Sie nach einem Todesfall zeitnah erledigen sollten und was warten kann.

Was Sie unmittelbar nach dem Todesfall erledigen sollten

1. Totenschein ausstellen lassen

Falls der Verstorbene nicht im Krankenhaus oder Pflegeheim, sondern zuhause verstorben ist, sollten Sie zunächst einen Arzt verständigen, um den Tod offiziell feststellen sowie einen Totenschein ausstellen zu lassen. Diesen Totenschein benötigen Sie, um die Sterbeurkunde spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall zu beantragen. 

2. Die engsten Angehörigen benachrichtigen

Informieren Sie nahe Verwandte und enge Freunde, um die weiteren Schritte, wie beispielsweise die Organisation der Beerdigung und Trauerfeier zu besprechen.

3. Bestatter beauftragen

Die Aufgaben eines Bestatters sind sehr vielfältig. Nach der Beauftragung kann er Sie bei einem Todesfall mit unterschiedlichen Dienstleistungen unterstützen sowie über die weiteren notwendigen Schritte informieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb, zügig einen Bestatter zu kontaktieren.

Wenn der Verstorbene noch keinen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut geschlossen hat, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen und besprechen, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernehmen soll. In einem weiteren Termin können anschließend nähere Details zur Beerdigung, wie zum Beispiel die Auswahl des Sargs etc., geklärt werden.

Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe.

4. Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber

Benachrichtigen Sie zudem direkt den Arbeitgeber der verstorbenen Person oder bei jüngeren Verstorbenen die Schule oder Universität über ihr Ableben. War der Verstorbene arbeitslos, geben Sie auch hier Bescheid. Leistungen für Folgemonate des Todes gelten als „überzahlt“ und werden in der Regel wieder zurückgefordert.

Denken Sie aber auch an die Benachrichtigung Ihres Arbeitgebers: In der Regel können enge Verwandte Sonderurlaub beantragen.

5. Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung informieren

Hatte der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung, sollten Sie die Versicherungen umgehend nach dem Tod informieren und die Auszahlung beantragen. Damit der Versicherer die Versicherungsleistung auch tatsächlich erbringt, ist häufig eine Frist von 48 Stunden einzuhalten. Die benötigten Unterlagen können Sie im nächsten Schritt in der vorgesehenen Form mit Rückschein an die Versicherung schicken.

Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen wurden, sollten Sie zudem den Tod des Versicherten an die Pflegeversicherung melden.

6. Prüfen, ob eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) vorhanden ist

Hat der/die Erblasser/in Anordnungen für seinen/ihren Tod in Form einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) hinterlassen, sind diese dem zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des/der Verstorbenen) zur Eröffnung vorzulegen. Wurden diese beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, werden sie vom Nachlassgericht nach dem Tod eröffnet.

Geht aus der letztwilligen Verfügung hervor, dass Sie rechtmäßiger Erbe sind, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen möchten.

Eine beglaubigte Kopie der letztwilligen Verfügung einschließlich Eröffnungsprotokoll dient Ihnen als erbrechtliche Legitimation.

7. Prüfen, ob Vollmachten über den Tod hinaus vorhanden sind

Erblasser können auch zu Lebzeiten Personen mit einer Vollmacht über den Tod hinaus (z.B. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht) ausstatten. Unter Umständen kann eine solche Vollmacht übergangsweise zur Regelung des Nachlasses herangezogen werden.

8. Prüfen, ob ein Erbschein erforderlich ist

Liegen weder eindeutige letztwillige Verfügungen noch Vollmachten über den Tod hinaus vor, kann es notwendig sein, einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen, um den Nachlass regeln zu können.

Die Erben werden dann vom Gericht gemäß ermittelt. Den Erben wird ein Erbschein als Ausfertigung ausgestellt.

9. Weitere wichtige Unterlagen suchen

Suchen Sie zudem nach sämtlichen weiteren persönlichen Unterlagen, wie Ausweisen, Urkunden und Verträgen zu Versicherungen des Verstorbenen.

Das ist in den ersten Tagen nach dem Todesfall zu tun

1. Sterbeurkunde beantragen

Sobald Sie den Totenschein vom Arzt oder Krankenhaus erhalten haben, sollten Sie innerhalb von drei Werktagen nach dem Todesfall die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes beantragen.

Hinweis: In der Regel ist die Beantragung eine Dienstleistung des Bestatters.

Diese Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

  • Totenschein
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Ggf. Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Ggf. Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners

2. Unterlagen zusammenstellen

Suchen Sie alle Bankunterlagen des Verstorbenen und kontaktieren Sie alle Banken, mit denen der Verstorbene in Geschäftsbeziehung stand. Informieren Sie die Banken am besten zunächst mündlich oder schriftlich über den Todesfall und prüfen Sie beispielsweise, ob Sie Geldanlagen unter den vereinbarten Bedingungen übernehmen oder unter Einhaltung der Kündigungsfristen auflösen möchten.

Als Erbe können Sie Zugriff auf die Konten des Verstorbenen erhalten, wenn Sie bereits eine Kontovollmacht besitzen oder sich als Erbe legitimieren. Für die erbrechtliche Legitimierung benötigen Sie entweder eine beglaubigte Kopie der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) einschließlich Eröffnungsprotokoll (alle im Eröffnungsprotokoll benannten Dokumente müssen vorgelegt werden) oder eine Ausfertigung eines Erbscheins.

Wenn Sie keine Vollmacht über das Konto des Verstorbenen besitzen oder es sich nicht um ein gemeinsames Girokonto handelt, müssen Sie warten, bis die letztwillige Verfügung eröffnet wurde oder nach Beantragung eines Erbscheins die Ermittlung der Erben durch das zuständige Nachlassgericht erfolgt ist und Sie einen Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen können.

3. Kreditschulden prüfen

Prüfen Sie auch, ob noch Kreditschulden existieren. Die Erben treten aufgrund der gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge automatisch auch in laufende Kreditverträge ein. Unter Umständen hat der Verstorbene jedoch eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die im Todesfall eintritt.

Kontaktieren Sie die finanzierende Bank des Verstorbenen und erkundigen Sie sich nach den bestehenden Zahlungsverpflichtungen. Sollte der Nachlass durch bestehende Kredite überschuldet sein, besteht die Option, das Erbe innerhalb einer sechswöchigen Frist auszuschlagen (gegenüber Nachlassgericht zur Niederschrift oder öffentlich beglaubigter Form) oder die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

4. Verwendung des Wohnraums klären

Lebte der Verstorbene allein in einer Mietswohnung, sollten Sie im nächsten Schritt die Verwendung des Wohnraums klären. Wenn die Mietwohnung nicht weiter genutzt werden soll, ist der Erbe berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht zu erfolgen. Andernfalls treten die Erben automatisch in den Mietvertrag ein.

Achten Sie zudem darauf, dass die Wohnung des Verstorbenen gegen Einbruch geschützt ist. Einbrecher könnten Todesanzeigen zum Anlass für einen Einbruch nehmen. Gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, eine professionelle Räumung der Wohnung zu organisieren.

Tipp: Erben Sie eine Immobilie, lohnt sich die Annahme des Erbes in vielen Fällen trotz eines nicht abbezahlten Darlehens. Bei Fragen rund um den Verkauf oder den aktuellen Wert einer geerbten Immobilie, können Sie sich jederzeit an die Immobilien Gesellschaft mbH der Frankfurter Volksbank Rhein/Main wenden. 

5. Laufende Zahlungen prüfen und ggf. kündigen

Es ist zu prüfen, ob es notwendig ist, sich mit dem Energieversorger und Telefonanbieter des Verstorbenen in Verbindung zu setzen und Strom, Gas und Wasser abzustellen sowie Kabelfernsehen, Internet und Rundfunkbeiträge zu kündigen.

Hinweis: Beachten Sie dabei bitte, dass bei einer vorschnellen Kündigung beispielsweise der Strom- oder Gas-Verträge Schäden an der Immobilie des Verstorbenen entstehen könnten. Kündigen Sie die Verträge nur, wenn Sie sicher sind, dass diese Risiken ausgeschlossen sind.

Prüfen Sie zudem alle weiteren laufenden und regelmäßigen Zahlungen (z.B. Mitgliedschaften, Abonnements etc.) mithilfe eines Kontoauszugs und stoppen Sie diese gegebenenfalls, damit keine unnötigen Abbuchungen mehr vorgenommen werden.

Möchten Sie bereits vorgenommene Lastschriften widerrufen, sprechen Sie Ihren Bankberater an.

Woran Sie in den darauffolgenden Wochen denken sollten

1. Versicherungen kündigen & Krankenkasse abmelden

Viele Versicherungen enden ganz automatisch mit dem Tod. Dafür müssen Sie lediglich mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Einige anderen Versicherungen, wie beispielsweise die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung gehen meist auf den Erben über.

Melden Sie den Verstorbenen zudem bei der Krankenkasse, Pflegeversicherung sowie Rentenkasse ab und geben Sie die Krankenversicherungskarte zurück.

Hinweis: Teilweise ist dies auch eine Dienstleistung des Bestatters.

2. Anträge bei der Rentenversicherung stellen

Hinterbliebene erhalten nicht automatisch eine Rente, deswegen sollten Sie in diesem Fall Witwen-, Witwer- oder (Halb-)Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod können Sie als überlebender Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe erhalten, indem Sie diesen Vorschuss innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen.

Zudem sollten Sie jetzt auch andere Ansprüche bei Leistungsträgern beantragen, wie z.B. Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher oder kirchlicher Dienst, Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber, betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente oder Rürup-Rente.

Hinweis: Besprechen Sie mit dem Bestatter, ob diese Beantragungen auch Teil seiner Dienstleistung sind.

3. Kontonachforschungen anstellen

Wenn Ihnen nicht alle Konten des Verstorbenen bekannt sind, können Sie Aufträge zur Kontonachforschung erteilen.

Wenn Sie ein Konto bei Volks- und Raiffeisenbanken vermuten, können Sie sich über die Internetseite zum Service für "Kontonachforschung" an den Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken wenden. Aber Achtung: Die Suche bleibt auf ein Bundesland beschränkt und es können Kosten anfallen.

Bei den Sparkassen können Sie sich per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de.

Um Konten bei privaten Banken ausfindig zu machen, hilft Ihnen der Bundesverband deutscher Banken, der Nachforschungsverfahren einleiten kann.

Bei öffentlichen Banken müssen Sie die einzelnen Banken kontaktieren.

4. Klären Sie auch den digitalen Nachlass

Profile in sozialen Medien, E-Mail-Konten und Accounts von Cloudservices bleiben auch nach dem Tode bestehen und müssen gegebenenfalls gekündigt oder gelöscht werden. Wenn Ihnen die Passwörter fehlen, können Sie die Unternehmen über den Sterbefall informieren und auffordern, den Account zu löschen.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses erleichtern.  

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Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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