04.12.2024

Elternzeit für Väter: Vorteile, Dauer & Antrag

Sie werden bald Vater und möchten gerne mehr Zeit mit Ihrer Familie verbringen? Auch wenn es für viele Betriebe noch nicht selbstverständlich ist, dass Väter mehrere Monate pausieren, haben Sie als Vater nach der Geburt Ihres Kindes den gleichen Anspruch auf Elternzeit wie die Mutter. Erfahren Sie hier, welche Vorteile in der Elternzeit für Väter bestehen, wie lange ein Vater Elternzeit nehmen darf, wie viel Elterngeld Sie erhalten und wie Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. 

Was spricht für die Elternzeit als Vater?

Viele Väter sind überrascht, dass sie nach der Geburt des Kindes auch einen Anspruch auf insgesamt 36 Monate Erziehungsurlaub haben. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Mütter nach dem Mutterschutz sehr viel häufiger Elternzeit nehmen und diese klassische Form der Aufteilung von Familie und Beruf noch immer die beliebtere ist. Doch die gemeinsame Vater-Kind-Zeit hat sehr viele Vorteile – für Familie, Vater und Kind.

Die Vorteile der Vater-Elternzeit auf einen Blick:

  • Sie bauen eine intensivere Bindung zu Ihrem Kind auf
  • Sie verbringen mehr Zeit mit der gesamten Familie
  • Sie entlasten die Mutter, die ggf. dadurch leichter in den Beruf zurückkehren kann
  • Ihr Kind profitiert in der Entwicklung von der gleich verteilten Erziehungszeit
  • Sie könnten bei einer gemeinsam genutzten Elternzeit als Familie zusammen verreisen

Die vielen Vorteile sprechen eigentlich für sich. Dennoch scheuen sich viele Väter vor einer längeren Auszeit, weil sie einen beruflichen Nachteil befürchten. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Sie während der Elternzeit Kündigungsschutz genießen. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie Anspruch auf eine Stelle, die Ihrem alten Arbeitsplatz gleichwertig ist. Die Gefahr einer beruflichen Veränderung innerhalb des gleichen Unternehmens ist also gegeben – aber sowohl für Väter als auch für Mütter. Doch viele Arbeitgeber sind inzwischen nicht nur auf die Elternzeit der Mütter eingestellt, sondern erleichtern auch gerne Vätern die Entscheidung für Elternzeit sowie die Rückkehr in den vorherigen Beruf.

Wie lange haben Väter Anspruch auf Elternzeit?

Sowohl Mütter als auch Väter haben den Anspruch, sich bis zu 36 Monaten, also drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Diese drei Jahre können in den ersten Jahren flexibel aufgeteilt werden.

Folgende Aufteilung der Elternzeit ist möglich

  • Vater oder Mutter können je drei Jahre am Stück Elternzeit nehmen. Dies geht aber nur direkt nach der Geburt
  • Die gesamte Elternzeit kann aber auch in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Mehr sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • 12 Monate, also ein Jahr müssen in den ersten drei Lebensjahren genommen werden
  • Nach dem 3. Geburtstag und bis zum 8. Geburtstag, dürfen nur noch 24 Monate, also zwei Jahre Elternzeit genommen werden.
  • Die Fristen für die Beantragung der Elternzeit sind 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren und 13 Wochen zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes.

NEU ab 2024: Vaterschaftsurlaub nach Geburt

Nach einer neuen EU-Richtlinie steht allen Vätern ab dem 1. Januar 2024 ein 14-tägiger Sonderurlaub nach der Geburt zu. Dieser soll dazu dienen, die frühkindliche Bindung zwischen Vater und dem Neugeborenen zu fördern und eine partnerschaftliche Aufteilung der Care-Arbeit zu ermöglichen.

Elterngeld: Wie viel Geld erhalten Väter in der Elternzeit?

Basiselterngeld und die Partnermonate

Innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt des Kindes können Sie als Vater Elterngeld (Basiselterngeld) beantragen. Das Basiselterngeld beläuft sich auf 65 bis 67 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt und wird für maximal 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Mutterschutzmonate der Frau werden dabei auf das Elterngeld angerechnet. Väter sowie Mütter erhalten höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro Elterngeld.

Nehmen beide Elternteile Elternzeit und bleiben Sie als Vater mindestens zwei Monate Zuhause, besteht ein Anspruch auf 14 statt 12 Monate Elterngelt. Diese sogenannten "Partnermonate" bedeuten einen finanziellen Vorteil und sind deshalb sehr beliebt.

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus

Mit dem Partnerschaftsbonus können Sie nach den 14 Monaten für weitere vier Monate Elterngeld mit ElterngeldPlus bekommen, wenn Sie beide in Teilzeit arbeiten. Damit sollen Eltern belohnt werden, die nach der Geburt schnell wieder in den Job zurückkehren oder die Erziehungsmonate gleichberechtigt aufteilen. Ausführlichere Erläuterungen zum ElterngeldPlus erhalten Sie hier.

Tipp: Wenn Sie kein Elterngeld erhalten oder den Anschluss zur Arbeit nicht verlieren möchten, besteht auch die Option, während der kompletten Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit zu arbeiten, ohne dass die Elternzeit endet.

Mehr Informationen zum Elterngeld finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antrag auf Elternzeit für Väter: Wie und wann wird es beantragt?

Mehr zum Thema Beantragung: Beachten Sie die Sieben-Wochen-Frist

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen, aber nicht früher als acht Wochen vor Antritt der geplanten Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber eingehen. Sie haben also ein Zeitfenster von einer Woche um den Antrag ohne die Gefahr einer möglichen Kündigung einzureichen. Beantragen Sie die Elternzeit zwischen dem 3. und vollendeten 8. Lebensjahr, beträgt die Frist 13 Wochen.

Eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie nicht, da Sie Ihrem Arbeitgeber eigentlich nur mitteilen, für welche Zeiträume Sie freigestellt sein möchten. Es ist dennoch empfehlenswert, sich den Eingang quittieren zu lassen oder den Antrag per Einschreiben zu verschicken.

Was muss in dem Elternzeitantrag für Väter stehen?

In diesem Antrag teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, wie lange Sie Elternzeit nehmen und wann Sie voraussichtlich wieder zurückkehren möchten. Sie müssen sich jetzt aber noch nicht final festlegen: Eine Verlängerung ist jederzeit möglich, auch wenn Sie diese erneut bei Ihrem Arbeitgeber beantragen müssen. 

Kann der Antrag von Ihrem Arbeitgeber abgelehnt werden?

Ihr Arbeitgeber darf die Elternzeit in den ersten Lebensmonaten des Kindes rechtlich nicht ablehnen. Die Grundlage dafür bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Ihr Arbeitgeber darf nur aus "dringend betrieblichen Gründen" widersprechen, wenn Sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes weitere 24 Monate oder weniger beantragen möchten.

Welche Rechte haben Sie als Vater in der Elternzeit?

Während der Elternzeit haben Väter dieselben Rechte wie Mütter, was ein erhebliches Maß an rechtlichem Schutz bietet.

Kündigungsschutz: Grundsätzlich sind Sie als Vater vor Entlassungen geschützt, was bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Elternzeit nicht kündigen kann. Dieser Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit und endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.

Arbeitsschutz: Ein weiteres wichtiges Recht ist der Anspruch auf Rückkehr zu einer gleichwertigen Position nach der Elternzeit. Das bedeutet, dass Sie ein Recht auf eine Stellung haben, die Ihrer früheren Position im Hinblick auf Gehalt, Arbeitszeit und Verantwortlichkeiten entspricht. Die Positionen werden im Unternehmen oftmals gar nicht oder nur befristet für die Zeit der Elternzeit neu ausgeschrieben.

Hinweis: Mitarbeiter in Elternzeit gelten im Unternehmen als freigestellt. Ihr Arbeitsverhältnis gilt für den Zeitraum der Elternzeit als ruhend und sie werden in dieser Zeit nicht offiziell zur Belegschaft gezählt.

Teilzeitarbeit: Falls Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, haben Sie ebenfalls einen Anspruch darauf, unter bestimmten Bedingungen bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne dass dies Ihre Elternzeit beeinträchtigt.

Änderungen in der Elternzeit: Schließlich sind Väter berechtigt, Änderungen in der Dauer ihrer Elternzeit zu beantragen, falls sich ihre familiären oder beruflichen Umstände ändern sollten, obwohl dies möglicherweise einer Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf.

Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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