12.04.2021
Nachlass regeln: Welche Maßnahmen Sie treffen sollten
Was beschäftigt Sie, wenn Sie ans Älterwerden denken? Haben Sie für die unterschiedlichen Fälle schon Vorsorge getroffen? Erfahren Sie hier, warum eine persönliche Nachlassregelung wichtig ist, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie Ihre Angehörigen zusätzlich entlasten können.
Warum ist es wichtig, den Nachlass frühzeitig zu regeln?
Wissen Sie, was mit Ihrem Vermögen passiert, falls etwas passiert? Wenn Sie Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen an einen Erben übertragen möchten, sollten Sie Ihren Nachlass frühzeitig regeln.
Unvorhergesehene Situationen können uns alle treffen
Es kann für jeden von uns Situationen, wie plötzliche Krankheiten, Unfälle oder Pflegebedürftigkeit, geben, in denen wir unsere eigenen Angelegenheiten nicht mehr nach unseren Wünschen regeln können.
Wenn Sie rechtzeitig mit Verfügungen oder Vorsorge- bzw. Generalvollmachten vorsorgen, können Dritte die Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gericht für Sie erledigen. Mithilfe einer Patientenverfügung bestimmen Sie zudem frühzeitig darüber, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt werden sollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, eigene Entscheidungen zu treffen oder Wünsche zu äußern. Die Angaben, die Sie darin treffen, sind für alle behandelnden Ärzte und Ihre Angehörigen bindend und müssen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Im Todesfall: Das passiert, wenn die gesetzliche Erbfolge greift
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn Sie weder mithilfe eines Testaments noch durch einen Erbvertrag Ihren Nachlass geregelt haben.
Sie sieht vor, dass in folgender Ordnung zuerst die nächsten und später die entfernteren Verwandten Erben werden:
- Erben erster Ordnung: Abkömmlinge und deren Abkömmlinge (Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel etc.)
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten und Neffen etc.)
- Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins etc.)
Zusätzlich gilt bei verheirateten Paaren sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattenerbrecht: So gilt zum Beispiel, dass der hinterbliebene Partner bei vorhandenen Erben erster Ordnung ein Viertel oder bei vorhandenen Erben zweiter Ordnung die Hälfte des Nachlasses erbt. Lebte das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so erhöht sich der gesetzliche Erbteil um ein Viertel.
Sind mehrere Personen erbberechtigt, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können den Nachlass nur gemeinschaftlich abwickeln. Da dieser Zusammenschluss Konfliktpotential bergen könnte, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen und mit eindeutigen Regelungen zu versehen.
Damit Sie Ihr Vermögen ganz in Ihrem Sinne und ohne Familienstreitigkeiten an Ihre Erben übergeben können, ist es sinnvoll, rechtzeitig die Initiative zu ergreifen und für den Todesfall vorzusorgen.
Nachlass regeln: So sorgen Sie für den Todesfall vor
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, Ihren letzten Willen (zum großen Teil) unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge festzulegen. Umgehen können Sie die gesetzliche Erbfolge nicht komplett, da Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Abkömmlinge und Eltern einen Pflichtteilsanspruch haben, der im Allgemeinen nur erlischt, wenn diese Personen bewusst darauf verzichten.
Verfassen Sie ein Testament
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wem Sie etwas nach dem eigenen Tod vererben. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem eigenhändigen, privatschriftlichen oder einem öffentlichen Testament, für dessen Beurkundung der Notar zuständig ist.
Zudem besteht die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments, z.B. eines "Berliner Testaments", bei dem sich die beiden Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und beispielsweise gleichzeitig bestimmen können, dass nach ihrem Tod der beiderseitige Nachlass an die Kinder fallen soll. Bei allen Formen müssen Sie einiges beachten, damit die Testamente wirksam sind.
Die Alternative: Der Erbvertrag
Mit einem Erbvertrag bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner beim Notar, wie Sie Ihren Nachlass regeln. Diesen Vertrag können Sie anschließend nur noch gemeinsam ändern. Sinnvoll ist der Vertrag, wenn Sie bindende Vereinbarungen für alle Erben treffen möchten, beispielsweise bei der Regelung der Nachfolge in einem Unternehmen.
Mit einer Schenkung schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen
Bei einer Schenkung übertragen Sie Geld oder Gegenstände, wie beispielsweise ein Haus, bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben oder andere Personen. Rückforderungen sind hier nur in extremen Ausnahmesituationen möglich, allerdings können Sie Bedingungen an die Schenkung knüpfen: Wenn Sie Ihren Kindern beispielsweise ein Haus schenken, können Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten.
Weitere Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln, bestehen darin, bestimmten Personen ein Vermächtnis zukommen zu lassen oder einen Teil des Vermögens in eine Stiftung einzubringen.
Hinweis: Bei einer Schenkung können evtl. – ähnlich wie bei einer Erbschaft – Steuern anfallen, sofern gewissen Freibeträge überschritten werden. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich auf die Beratungsleistung eines Steuerberaters zurückzugreifen.
"Online-Erbe": Was ist mit dem digitalen Nachlass?
Accounts in sozialen Netzwerken, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste: Diese Daten überdauern beim jeweiligen Anbieter – auch nachdem der Nutzer verstorben ist. Bestehende Verträge gehen in der Regel zusätzlich auf die Erben über, weshalb diese sich nach dem Tod des Nutzers oft mit der Suche nach den Zugangsdaten und der Kündigung von kostenpflichtigen Verträgen, Abonnements oder Mitgliedschaften beschäftigen müssen. Dennoch wird der sogenannte digitale Nachlass oft vernachlässigt.
Um Betroffenen Klarheit zu bieten, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten auf den Erben übergehen (Stand: März 2024). Erben können somit über alle persönlichen digitalen Daten verfügen. Um die Verwaltung dieses digitalen Nachlasses zu erleichtern, empfiehlt die Bundesregierung, eine Person des Vertrauens zu bestimmen und eine Liste mit allen Konten sowie Passwörtern anzulegen, die an einem sicheren Ort verwahrt wird. Alternativ können Sie auch mithilfe einer Vollmacht eine Vertrauensperson benennen, die den digitalen Nachlass in Ihrem Sinne regelt.
Wie Sie die finanzielle Vorsorge Ihrer Hinterbliebenen sichern können
Ist Ihre Familie abhängig von Ihrem Einkommen? Wenn ja, sollten Sie als Haupt-Versorger dafür sorgen, dass Ihre Familie auch im Todesfall bestehende Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Mithilfe einer Risikolebensversicherung oder alternativ einer Hinterbliebenenversicherung sorgen Sie für diese Sicherheit: Im Falle des Falles wird eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an Ihre Angehörigen oder andere von Ihnen bestimmte Personen ausgezahlt.
Zusätzliche Entlastung kann eine Sterbegeldversicherung bieten. Diese deckt die Bestattungskosten und kann, wie auch eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt, Hinterbliebenen eine große Last abnehmen.
Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.