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Ob in Österreich, der Schweiz, Spanien, Italien oder der Türkei: Immer mehr Deutsche verbringen ihre Rente im Ausland. Besonders beliebt sind bei Rentnern laut Statistik der Rentenversicherung die Länder, in denen die Lebenshaltungskosten vergleichsweise niedrig sind. Doch neben der Wahl des Ziellandes, gibt es vor der Verwirklichung des Traums vom Lebensabend im Ausland auch einiges hinsichtlich der Steuern und Krankenversicherung zu beachten.
Die gute Nachricht: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihre Rente nicht nur in Deutschland aus, sondern derzeit auch in allen anderen Ländern der EU. Die vollen Bezüge werden Ihnen und anderen Rentnern bei einem dauerhaften Aufenthalt allerdings nur innerhalb der Europäischen Union gezahlt. Außerhalb der EU oder in einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, müssen Sie bei Aufenthalten von mindestens sechs Monaten im Jahr mit Kürzungen Ihrer Rente und anderen Einschränkungen rechnen.
Hierbei ist zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung zu unterscheiden. Bei einer vollen Erwerbsminderung gibt es in der Regel keine Einschränkungen. Anders sieht es bei einer teilweisen Erwerbsminderung aus. Informationen dazu entnehmen Sie bitte bei der deutschen Rentenversicherung.
Als Voraussetzungen für Rente im Ausland ohne Abzüge gelten jedoch:
Nochmal zusammengefasst: Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz in Deutschland behalten und sich nur vorübergehend (weniger als sechs Monate im Jahr) an einem Zweitwohnsitz im Ausland aufhalten, haben Sie in den meisten Fällen sowohl vollen Rentenanspruch auf die gesetzliche Rente als auch auf die Erwerbsminderungsrente.
Wenn Sie vorhaben, Ihren Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen, sollten Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG oder Ihrem Rentenversicherungsträger grundsätzlich spätestens zwei Monate vor Ihrem Umzug mitteilen, dass Sie umziehen. Nur dann kann Ihre Bankverbindung rechtzeitig umgestellt und Ihre Rente ohne Unterbrechung weiter gezahlt werden.
Grundsätzlich müssen Sie auch in anderen Ländern Steuern auf Ihre Rente zahlen, allerdings wird mit dem Doppelbesteuerungsabkommen, das Deutschland mit vielen anderen Ländern abgeschlossen hat, eine Doppelbesteuerung vermieden.
Auch hier gilt: Wenn Sie als deutscher Rentner neben Ihrem Auslandswohnsitz einen Wohnsitz in Deutschland behalten oder nur vorübergehend ins Ausland ziehen, bleiben Sie in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig, für Sie ändert sich steuerlich also nichts.
Rentnern, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland (mindestens sechs Monate) verlegen, entsteht allerdings ein Nachteil: Weder das Ehegattensplitting noch der Steuerfreibetrag gilt bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland. Das heißt: Ihr komplettes Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert. Umgehen können Sie diese Regelung, wenn Sie 90 % Ihrer Einkünfte aus Deutschland beziehen und einen Antrag beim Finanzamt Neubrandenburg RiA (Rentenempfänger im Ausland) stellen, um in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben. Wir empfehlen in diesem Fall eine vorherige Beratung durch das zuständige Finanzamt oder einen Steuerexperten.
Wenn Sie Ihre Rente im EU-Ausland verbringen möchten, sind Sie zwar weiter über die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland versichert, die Kosten für eine Behandlung werden aber nur übernommen, wenn es der im Land geltende Leistungskatalog vorsieht. Das gleiche Versorgungsniveau wie in Deutschland ist somit nicht garantiert. Entscheiden Sie sich für ein Land außerhalb der EU-Staaten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die deutsche Krankenversicherung komplett.
Auch bei den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Sie gegebenenfalls mit Einbußen rechnen: Sie übernimmt im Ausland nur die Grundkosten, alles Weitere müssen Sie selbst zahlen.
Sobald Sie auswandern und nicht mehr in Deutschland leben, erhalten Sie einmal im Jahr eine sogenannte "Lebensbescheinigung" des Renten Service der Deutschen Post AG, den Sie bestätigen und zurückschicken müssen. So wird sichergestellt, dass Sie noch leben und die Zahlung der deutschen Rente fortgeführt werden kann.
Ausnahme: Wenn Sie in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz oder Spanien leben, müssen Sie in den meisten Fällen keine "Lebensbescheinigung" bestätigen.
Der „Global Retirement Index“ zeigt in welchem Land sich die Rente am besten verbringen lässt. Dieser wird jährlich neu Online gestellt. Dort können Sie sich über alle beliebte Reiseziele informieren.
Wir zeigen Ihnen mögliche Destinationen im europäischen Ausland für Ihren Ruhestand.
Mehr als 200.000 deutsche Rentner entscheiden sich für einen Ruhestand im Ausland. Das wohl beliebteste Ziel für Rentner ist aktuell unser Nachbarland Österreich, direkt danach auf Platz 2 folgt die Schweiz und Spanien macht den dritten Platz.
Warum sind Österreich und Schweiz bei Rentnern so beliebt?
Der Lebensstandard ist in Österreich fast identisch wie in Deutschland. Dazu kommen atemberaubende Landschaften mit Alpen & Seen, die Nähe zu Deutschland und Städte, welche als besonders lebenswert bewertet wurden. Allerdings müssen sich Rentner auf höhere Kosten für Lebensmittel und Kosmetik einstellen. Die Schweiz punktet mit ihrer herrlichen Natur, einem hohen Lebensstandard und der gleichen Sprache. Wer jedoch in die Schweiz auswandern möchte, muss sich auf höhere Kosten einstellen, eine Aufenthaltsgenehmigung wird darüber hinaus nur erteilt, wenn man genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um dort zu residieren. Beide Länder punkten außerdem im Thema Sprache, da für die Deutschen keine weitere Sprache erlernt werden muss.
Weitere attraktive Destinationen sind z.B. Portugal, Frankreich, Spanien, Italien oder Griechenland. Jeder dieser Destinationen überzeugt mit ihrem individuellen Charme - einzigartige Natur, Kultur und Local Life, angenehmes Klima und einer hohen Lebensqualität.
Portugal - eine atemberaubende Küste und niedrigere Lebensunterhaltungskosten.
Italien - ein kulinarisches Erlebnis der Extraklasse, romantische Städtchen und ganz viel Dolce Vita.
Spanien - wunderschöne Strände, eine der besten Gesundheitsversorgungen und lebendige Städte.
Frankreich - die Ruhe der Provence, die Stadt der Liebe oder doch lieber an die Côte d’Azur? Je nach Region können die Kosten zum Residieren unterschiedlich ausfallen.
Griechenland - eine Vielzahl an paradiesischen Inseln mit glasklarem Wasser sorgen für einen idealen Rückzugsort. Die Lebensunterhaltungskosten sind ebenfalls niedriger als in Deutschland.
Nun sind sie gefragt und können sich überlegen, welche Destination die ideale für Ihren Ruhestand ist.
Bei allen Destinationen bekommen Sie Ihre volle Rente ausgezahlt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es gerade bei einem längerfristigen Aufenthalt im Ausland ratsam, eine private Krankenzusatz- und Zusatzpflegeversicherung abzuschließen, die auch im Ausland gültig ist. Erfahren Sie hier mehr über die private Krankenzusatzversicherung der R+V.
Offene Fragen zur Rente im Ausland?
Bei den Regelungen zur Rente im Ausland gibt es viele Ausnahmen, Einschränkungen und Fallstricke. Darum raten wir Ihnen dringend, eine individuelle Prüfung und Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung vor einem Umzug ins Ausland und vor Inanspruchnahme der Rente in Anspruch zu nehmen.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe sowie die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.
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Die finanziellen Folgen des Ruhestands werden oft unterschätzt. Die Rente kann aber aufgestockt & Abschläge ausgeglichen werden.
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