Vorsorgen mit staatlicher Förderung
Altersvorsorgedepot
- Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus möglich
- Absichern für Später
- Mit staatlicher Förderung
Nicht nur der sogenannte "Gender Pay Gap" führt dazu, dass Frauen in Deutschland immer noch deutlich weniger Rente als Männer erhalten – Frauen sorgen auch seltener privat vor und sind oft finanziell abhängig von ihrem Partner. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Altersvorsorge aktiv zu verbessern, sich vor Altersarmut zu schützen und im Alter unabhängig bleiben zu können. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Maßnahmen die unabhängige Altersvorsorge für Frauen gelingen kann.
Frauen erhalten im Alter in Deutschland im Schnitt weniger Rente als Männer. Diese Rentenlücke wird auch als Gender Pension Gap bezeichnet. 2025 lagen die Alterseinkünfte laut Statistischem Bundesamt von Frauen ab 65 Jahren mit Hinterbliebenenleistungen im Schnitt bei 24,20 % unter den Alterseinkünften von Männern, ohne die Hinterliebenenleistungen betrug der Unterschied sogar 36%.
Hauptgründe dafür sind:
All diese Gründe führen dazu, dass viele dieser Frauen im Alter schlechter aufgestellt sind als Männer. Auch wenn sie in einer Ehe oder Partnerschaft finanziell gut gestellt waren, sind sie nach Trennungen finanziell oft doppelt benachteiligt: Sie verlieren mit ihrem Partner nicht nur Teile ihrer Alterssicherung, sondern auch die finanzielle Möglichkeit, mehr in die Altersvorsorge zu investieren.
Es gibt viele Möglichkeiten, die eigene Rente aufzubessern – von der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente oder Geldanlage. In folgendem Video erfahren Sie zunächst, welche generellen Möglichkeiten der Altersvorsorge unabhängig von Geschlecht oder Lebenssituation bestehen.
Je nach Lebenssituation können Sie und Ihre Rente von bestimmten Vorsorge-Optionen besonders profitieren. Zusätzlich können Sie oft Zuschüsse und weitere Unterstützung des Staates beantragen.
Es gilt aber immer: Egal welche der genannten Möglichkeiten der Altersvorsorge Sie ergreifen, ob Sie verheiratet sind, in einer festen Partnerschaft oder alleinstehend leben – wir empfehlen Ihnen, Ihre Altersvorsorge so früh wie möglich und vor allem unabhängig in die Hand zu nehmen.
Wenn Sie angestellt sind, können Sie grundsätzlich von einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) profitieren. Dabei können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Ihr Arbeitgeber muss diesen Beitrag grundsätzlich mit 15% bezuschussen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Darüber hinaus kann Ihr Arbeitgeber natürlich freiwillig mit weiteren Beiträgen Ihre Altersvorsorge unterstützen.
Erfahren Sie hier, für wen die betriebliche Altersvorsorge geeignet ist und welche Vorteile bestehen.
Über Ihren Arbeitgeber können Sie gegebenenfalls auch vermögenswirksame Leistungen ansparen (VL). Dabei zahlt Ihr Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro in einen Sparvertrag für Sie ein. Liegt Ihr Gehalt unter einer bestimmten Grenze erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss vom Staat durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Aber Achtung: Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.
Viele Frauen können nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten, weil sie sich um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Da Teilzeitbeschäftige oder Hausfrauen in diesem Fall nicht (genug) in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen können und wenige Rentenpunkte sammeln, ist es wichtig, privat vorzusorgen.
Für die private Altersvorsorge gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die bekannteste Option besteht in der Riester-Rente. Beim sogenannten "Riestern" erhalten Sie ab einem Beitrag von 60 Euro jährlich eine staatliche Förderung und profitieren von Steuervorteilen. Welche weiteren Vorteile bei der Riester-Rente bestehen, können Sie hier nachlesen. Sind Sie selbstständig oder verbeamtet können Sie auch die steuerlich begünstigte Rürup-Rente in Anspruch nehmen. Auch eine private Rentenversicherung kann die Lücke in Ihrer Altersvorsorge schließen.
Geringverdiener können zudem geringe Verdienste vor dem Jahr 1992 auf maximal 75 Prozent des Durchschnittlohns aller Arbeitnehmer im jeweiligen Jahr aufwerten lassen. Dafür müssen unter anderem mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.
Tipp: Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell beraten, wenn es um Ihre private Altersvorsorge geht. Dafür stehen Ihnen auch unsere Berater in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung – natürlich kostenfrei und unverbindlich.
Wenn Sie als Solo-Selbstständige nicht bereits per Gesetz versicherungspflichtig sind, können Sie über freiwillige Beiträge oder über die "Pflichtversicherung auf Antrag" Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden.
Auch hier erhalten Sie ausführliche Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Nicht nur Mütter, sondern auch Väter können Zeiten der Kindererziehung auf ihre Rentenzeit anrechnen lassen. Um die Lücken in Ihrer Rentenkasse zu schließen, erhalten Sie von der Rentenversicherung bis zu drei Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben – so als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Bewertet wird diese Erziehungszeit anhand des Durchschnittsverdienstes aller gesetzlich Versicherten in dem jeweiligen Jahr. Ab 2027 werden die Kindererziehungszeiten auch für 1992 geborene Kinder auf bis zu 3 Jahre angehoben.
Gerade für Alleinerziehende ist es oft eine Herausforderung, mit einem Teilzeit- oder Minijob die Rente aufzubessern. Doch verschiedene staatliche Förderungen können dabei unterstützen:
Frauen in Partnerschaften: faire Regelung mit dem Partner finden
Insbesondere für Frauen in Partnerschaften mit einem Kinderwunsch ist es häufig die Regel: Sie übernehmen die Erziehung der Kinder und haben dafür mit einer geringeren Rente zu kämpfen. Das ist alles andere als fair. Finden Sie deshalb mit Ihrem Partner eine Regelung, um die Sparraten für Ihre Altersvorsorge oder Ihren allgemeinen Vermögensaufbau aus dem gemeinsamen Einkommen aufzustocken.
Wenn Sie verheiratet sind oder heiraten möchten, ist es zudem sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen, in dem geregelt wird, dass Ihr Partner auch im Falle einer Scheidung die Beiträge für Ihre Altersvorsorge übernimmt. Das Unterhaltsrecht wurde 2008 reformiert und bedeutend eingeschränkt. Und auch wenn es im Falle einer Scheidung zum Versorgungsausgleich kommt, erhalten Frauen zwar einen Teil der Rentenzahlungen ihres Ex-Mannes, können aber in den meisten Fällen nicht ihren Lebensunterhalt davon bestreiten. In einem Ehevertrag können zudem Sondervereinbarungen für Gütertrennung, Versorgungsausgleich oder Ehegattenunterhalt getroffen werden.
Um sicherzugehen, dass die Regelungen des Ehevertrags nicht sittenwidrig sind und auch den gewünschten Effekt haben, empfehlen wir Ihnen dringend eine individuelle Rechtsberatung einzuholen.
Übrigens: Auch wenn Sie schon lange verheiratet sind und bereits kurz vor der Rente stehen, ist es noch sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen. Für eine faire Regelung ist es nie zu spät!
Zusätzlich zu den besonderen Regelungen für bestimmte Lebenssituationen kann es sinnvoll sein, in zum Beispiel einen Fondssparplan oder je nach Ihren Wünschen in eine Rentenversicherung zu investieren und so die Rente privat aufzubessern. In jedem Fall sollten Sie aber prüfen, wie viel Risiko Sie eingehen möchten und immer eine Liquiditätsreserve von mindestens 2–3 Netto-Monatsgehälter vorzuhalten. Wenn Sie noch nicht über eine solche Liquiditätsreserve verfügen, sollten Sie zunächst damit beginnen, sich eine solche anzusparen.
Unser Tipp: Welcher Geldanlagetyp Sie sind, können Sie auch innerhalb von wenigen Schritte mithilfe unseres persönlich-digitalen Vermögensmanagements MeinVermögen herausfinden. Der Test ist unverbindlich und natürlich unabhängig von einem Abschluss in MeinVermögen.
Alternativ beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrer Geldanlage. Vereinbaren Sie dazu unkompliziert einen Termin mit unseren Kundenberatern.
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