15.07.2024
Mit der Arbeitnehmersparzulage ganz einfach Vermögen aufbauen
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, mit der Sie ihr Vermögen weiter aufbauen können. Wir erläutern Ihnen, wie Sie die Zulage beantragen können, welche Voraussetzungen bestehen und welche staatlichen Förderungen außerdem noch für Sie in Frage kommen können.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung. Sie ist an Arbeitnehmer gerichtet und soll dabei unterstützen ihr Vermögen aufzubauen und für die Zukunft vorzusorgen. Sie wird in Form einer Zulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gewährt, die der Arbeitgeber gewährt. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Arbeitnehmersparzulage gewährt?
Es müssen bestimmte Bedingung oder Voraussetzungen erfüllt sein, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Vermögenswirksame Leistungen für Sie in einen dafür speziell angelegten Sparvertrag ein oder Sie zahlen eigenständig in einen dafür geeigneten Sparvertrag ein.
- Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen.
- Die vermögenswirksamen Leistungen und damit auch die Arbeitnehmersparzulage müssen in speziell dafür vorgesehene förderfähige Sparverträge eingezahlt werden. Dies können beispielsweise Bausparverträge, Investmentfonds oder die betriebliche Altersvorsorge sein.
- Die Sparverträge haben Mindestlaufzeiten. Der Arbeitnehmer kann also erst nach mindestens 6 Jahren (Bausparvertrag) oder 7 Jahren (Fondssparvertrag) über das Geld verfügen.
Wann lohnt sich die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn Sie alle oben genannten Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, lohnt es sich in jedem Fall die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Der Staat stärkt hier Arbeitnehmer die Vermögen aufbauen wollen und sich somit für die Zukunft absichern. Insbesondere für junge Menschen, die vielleicht gerade in den ersten Job starten, ist die Arbeitnehmersparzulage sehr gut geeignet. Sie fallen fast immer noch unter die Einkommensgrenzen und erfüllen somit eine der wichtigsten Bedingungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage.
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Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen ist eine freiwillige finanzielle Zulage des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Gehalt an den Arbeitnehmer gezahlt wird, um diesen beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Sie ist die Grundlage für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage, die der Staat als Zulage auf die Vermögenswirksamen Leistungen zahlt. Vermögenswirksame Leistungen müssen in bestimmte Sparformen angelegt werden. Folgende Sparformen sind möglich:
- Sparverträgen
- Bausparverträge
- Investmentfonds
- betriebliche Altersvorsorge
Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, in welche Sparform er die vermögenswirksamen Leistungen anlegen möchte. Er muss den Arbeitgeber nur darüber informieren, damit dieser den Betrag direkt auf die gewählte Sparform einzahlen kann.
Ausführliche Informationen zum dem vermögenswirksame Leistungen findest du hier.
Unser Tipp: Mittlerweile bieten einige Institute an, VL-konforme Verträge auch online abzuschließen. Im Bereich des Fondssparen bietet beispielsweise die Union Investment an einen VL-konformen Fondssparvertrag online abzuschließen.
Unser Tipp: Im Bereich des Bausparens bietet beispielsweise die Bausparkasse Schwäbisch-Hall an einen Bausparvertrag abzuschließen.
Du möchtest mehr über Vermögenswirksame Leistungen erfahren?
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der Sparform ab
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage unterscheidet sich je nach von Ihnen gewählter Anlageform.
Arbeitnehmersparzulage in einen Fonds:
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent von Ihrer Sparleistung. Wenn Sie also den Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr einzahlen, bekommen Sie so jährliche staatliche Zulagen von 80 Euro. Da alle Sparverträge mindestens sechs Jahre laufen müssen, kommen immerhin 480 Euro zusammen, die der Staat dem Sparer zusätzlich zahlt.
Arbeitnehmersparzulage in einen Bausparvertrag:
Beim Bausparen beträgt die Förderung zwar nur neun Prozent - aber hier fördert der Staat maximal 470 Euro Ihrer Einzahlungen. Somit kommen jährlich 43 Euro an staatlicher Förderung zusammen und auf die gesamte Laufzeit von sechs Jahren gerechnet sind dies 258 Euro, die der Staat Ihnen schenkt.
Unser Tipp: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für beide Sparformen, können Sie die doppelte Förderung und Prämie erhalten. Sie müssen dafür nur zwei Verträge, ein Bausparvertrag und einen Fondssparplan, anlegen und in beide Verträge die vermögenswirksamen Leistungen einzahlen. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel die vermögenswirksamen Leistungen teilen und in die zwei verschiedenen Verträge einzahlen. Um die maximale Förderung in beiden Verträgen zu erhalten, müssen Sie dann nur noch eigenständig den Rest bis zur maximal geförderten Sparleistung pro Jahr (Fonds: 400 Euro, Bausparen: 470 Euro) einzahlen.
Zusätzliche Förderung durch Wohnungsbauprämie möglich
Sie können sich mit einer weiteren Prämie doppelte Förderung vom Staat sichern. Beim Bausparen haben Sie, zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Möglichkeit, Wohnungsbauprämie zu erhalten.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage?
Für die Arbeitnehmersparzulage gelten bestimmte Einkommensgrenzen für Alleinstehende und Eheleute. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem zu versteuernden Einkommen. In der Tabelle sehen sie die aktuell geltenden Einkommensgrenzen:
Hinweis: Seit Januar 2024 gibt es neue höhere Einkommensgrenzen!
Personengruppe | Single | Verheiratet |
---|---|---|
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Wer kann die Arbeitnehmersparzulage beantragen?
Beantragen kann sie jeder Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält.
Unser Tipp: Sie können vermögenswirksame Leistungen auch eigenständig in einen entsprechenden Vertrag einzahlen.
Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?
Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Steuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt.
Eine Besonderheit bei dieser staatlichen Förderung, ist die Auszahlung der Förderung. Das Finanzamt zahlt die Zulage nicht über die Steuerrückerstattung aus, sondern am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Ihren VL-Vertrag.
Wichtig! Sie können Ihre Steuererklärung und damit die Arbeitnehmersparzulage max. 4 Jahre rückwirkend beantragen.
Fazit: Eine staatliche Förderung die sich lohnt
Wenn man die Möglichkeit hat eine staatliche Förderung zu bekommen, sollte man dies natürlich grundsätzlich auch nutzen. Die Arbeitnehmersparzulage ist dank der verschiedenen Anlagemöglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen (Bausparen oder Wertpapiersparplan), flexibler in der Handhabung als andere staatliche Förderungen. Es lohnt sich also auf jeden Fall zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen können.
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