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Das Thema Taschengeld wirft bei den meisten Eltern viele Fragen auf. Sie fragen sich: Wie viel braucht unser Kind? Wie viel Geld zahlen andere Eltern? Wie sollte sich die Höhe mit den Jahren verändern? Wir gehen diesen Fragen auf den Grund.
In erster Linie dient das Taschengeld dazu, Kindern frühzeitig den Umgang mit Geld nahezubringen. Mithilfe von regelmäßigen Taschengeld-Zahlungen sollen Kinder bereits in jungen Jahren für das Verhältnis zwischen Sparen und Ausgeben sensibilisiert werden und erlernen, das Taschengeld für die eigenen Bedürfnisse über einen bestimmten Zeitraum aufzuteilen.
Das Jugendamt empfiehlt in sogenannten Taschengeld-Tabellen, das erste Taschengeld im Alter von vier Jahren zu zahlen. Wann mit der Taschengeldzahlung begonnen wird, ist aber auch immer abhängig von der individuellen Entwicklung des Kindes. So sollte zum Beispiel bereits ein erstes mathematisches Grundverständnis vorhanden und der Unterschied zwischen Scheinen und Münzen bekannt sein.
Letztendlich zählt aber Ihre persönliche Einschätzung als Elternteil – Sie kennen Ihr Kind am besten. Hören Sie bei der Entscheidung auf Ihr Bauchgefühl!
Die Beständigkeit eines Auszahlungsrhythmus ist wichtig für Kinder und Jugendliche. Dadurch verstehen sie schnell, dass das Taschengeld nur zu bestimmten Zeiten gezahlt wird und nicht stets abrufbereit ist. Dieser Lerneffekt dient als Basis für das zukünftige Berufsleben, in dem Ihr Kind regelmäßig ein bestimmtes Gehalt verdienen wird.
Ob am Monatsende, Monatsanfang, wöchentlich oder täglich: Wann und in welchem Rhythmus Sie das Taschengeld zahlen, ist nicht wichtig – es sollte nur in jedem Fall ein definierter Termin sein, an den sich jeder halten sollte.
Ganz generell empfiehlt das Jugendamt bei jüngeren Kindern im Alter von vier bis neun Jahren eine wöchentliche und ab zehn Jahren eine monatliche Auszahlung des Taschengeldes.
Es gibt zahlreiche Taschengeld-Tabellen, an denen sich Eltern orientieren können. Wie auch bei der Frage nach dem „Wann“ und „Warum“ gilt hier: Die Entscheidung nach der Höhe des Taschengeldes ist sehr individuell und bedarf der Einschätzung der Eltern. So sind ältere Kinder meist der Meinung, zu wenig Taschengeld zu bekommen, da sie sich von kleineren Summen keine großen Wünsche erfüllen können. Kleine Kinder freuen sich meist auch über kleinere Summen, die dafür häufiger gezahlt werden.
Alter | Höhe Taschengeld |
---|---|
Unter 6 Jahre | 0,50,-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-21,00 Euro / Monat |
12 Jahre | 21,00-23,50 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,50-26,00 Euro / Monat |
14 Jahre | 26,00-31,00 Euro / Monat |
15 Jahre | 31,00-39,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 39,00-47,00 Euro / Monat |
17 Jahre | 47,00-63,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 63,00-79,00 Euro / Monat |
Grundsätzlich gilt, dass Eltern eine Unterhaltspflicht ihren Kindern gegenüber haben. Diese Unterhaltspflicht muss nicht in Form eines regelmäßigen Taschengeldes erfüllt werden, sondern kann auch als Naturalunterhalt, wie beispielsweise Betreuung, Essen, etc. erfolgen. Es existiert somit keine Pflicht, dem Kind Taschengeld zu zahlen und die Zahlung kann auch nicht eingeklagt werden.
Auch wenn keine Verpflichtungen bestehen, kann es sehr sinnvoll sein, Ihrem Kind Taschengeld zu zahlen. Zu lernen mit Geld umzugehen, ein Gefühl für das Verhältnis zwischen Sparen und Ausgeben zu erlangen oder auch die Freiheit und Eigenverantwortung zu spüren, das angesparte Geld nach freier Entscheidung zu verwenden, prägt viele Kinder in ihrer weiteren Entwicklung.
Es ist sehr wichtig, dass Sie ihrem Kind klare und deutliche Regeln für den Umgang mit dem Taschengeld geben. Machen Sie deutlich, was es sich von dem Taschengeld kaufen darf und welche Kosten die Eltern übernehmen. Zum Beispiel kann Ihr Kind sich individuelle Wünsche, wie zum Beispiel Süßigkeiten, Zeitschriften oder auch Spielsachen von dem Taschengeld erfüllen. Andere Dinge, die lebenswichtig für Ihr Kind sind, wie zum Beispiel Lebensmittel oder Kleidung, sollten weiterhin von den Eltern bezahlt werden.
Jugendliche, die bereits in der Pubertät sind, können durchaus schon mit dem Thema des „Virtuellen Geldes“ auf Konten konfrontiert werden. Die Teenager lernen schnell den Umgang mit dem Girokonto, OnlineBanking und Überweisungen. Jüngeren Kindern sollte das Taschengeld bar ausgezahlt werden, so dass sie den Umgang mit Bargeld frühzeitig erlernen.
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